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   OLG Celle, 08.04.1986 - 2 Ss (OWi) 33/86   

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https://dejure.org/1986,4544
OLG Celle, 08.04.1986 - 2 Ss (OWi) 33/86 (https://dejure.org/1986,4544)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.04.1986 - 2 Ss (OWi) 33/86 (https://dejure.org/1986,4544)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. April 1986 - 2 Ss (OWi) 33/86 (https://dejure.org/1986,4544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 7 NBauO; § 68 NBauO; § 91 Abs. 1 Nr. 1 NBauO; § 91 Abs. 7 NBauO
    Ausübung der Prostitution durch die Mieterin eines in einem reinen Wohngebiet gelegenen Hauses als gewerbliche Nutzung des Gebäudes im bauplanungsrechtlichen Sinne; Betrieb eines Bordells in einem reinen Wohngebiet als gewerbliche Tätigkeit im bauplanungsrechtlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung der Prostitution durch die Mieterin eines in einem reinen Wohngebiet gelegenen Hauses als gewerbliche Nutzung des Gebäudes im bauplanungsrechtlichen Sinne; Betrieb eines Bordells in einem reinen Wohngebiet als gewerbliche Tätigkeit im bauplanungsrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1563
  • NJW 1987, 1563 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1987, 631 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1983 - 11 A 2171/82

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Bordells

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.1986 - 2 Ss OWi 33/86
    Vom Betrieb eines Bordells gehen solche schädlichen Einwirkungen auf die Nachbarschaft dadurch aus, daß damit ein zusätzlicher Zu- und Abgangsverkehr, das Kommen und Gehen von Kunden, ein gesteigerter Kraftfahrzeugverkehr und die sich daraus ergebende Lärmbelästigung verbunden sind (OVG Nordrhein-Westfalen, BRS 40, Nr. 51).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95

    Bordell - Wohnungsprostitution - Prostitution - Gewerbebetrieb - Gewerbliche

    Auch die "Wohnungsprostitution" ist im bauplanungsrechtlichen Sinn nicht nur der Wohnnutzung, sondern zumindest auch der gewerblichen Nutzung zuzurechnen (vgl. auch OLG Celle in NJW 1987, 1563).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.1996 - 1 L 356/95

    Wohnungsprostitution; Allgemeines Wohngebiet; Nutzungsuntersagung;

    Nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1995 - 4 B 137.95 - (ZfBR 1995, 331) stellt auch die sogenannte Wohnungsprostitution eine - regelmäßig störende - gewerbliche Nutzung dar (so auch OLG Celle, Beschl. v. 08.04.1986, NJW 1987, 1563).
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