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OLG Celle, 08.04.1986 - 2 Ss (OWi) 33/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Abs. 7 NBauO; § 68 NBauO; § 91 Abs. 1 Nr. 1 NBauO; § 91 Abs. 7 NBauO
Ausübung der Prostitution durch die Mieterin eines in einem reinen Wohngebiet gelegenen Hauses als gewerbliche Nutzung des Gebäudes im bauplanungsrechtlichen Sinne; Betrieb eines Bordells in einem reinen Wohngebiet als gewerbliche Tätigkeit im bauplanungsrechtlichen ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausübung der Prostitution durch die Mieterin eines in einem reinen Wohngebiet gelegenen Hauses als gewerbliche Nutzung des Gebäudes im bauplanungsrechtlichen Sinne; Betrieb eines Bordells in einem reinen Wohngebiet als gewerbliche Tätigkeit im bauplanungsrechtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 1563
- NJW 1987, 1563 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1987, 631 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1983 - 11 A 2171/82
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Bordells
Auszug aus OLG Celle, 08.04.1986 - 2 Ss OWi 33/86
Vom Betrieb eines Bordells gehen solche schädlichen Einwirkungen auf die Nachbarschaft dadurch aus, daß damit ein zusätzlicher Zu- und Abgangsverkehr, das Kommen und Gehen von Kunden, ein gesteigerter Kraftfahrzeugverkehr und die sich daraus ergebende Lärmbelästigung verbunden sind (OVG Nordrhein-Westfalen, BRS 40, Nr. 51).
- BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95
Bordell - Wohnungsprostitution - Prostitution - Gewerbebetrieb - Gewerbliche …
Auch die "Wohnungsprostitution" ist im bauplanungsrechtlichen Sinn nicht nur der Wohnnutzung, sondern zumindest auch der gewerblichen Nutzung zuzurechnen (vgl. auch OLG Celle in NJW 1987, 1563). - OVG Schleswig-Holstein, 02.10.1996 - 1 L 356/95
Wohnungsprostitution; Allgemeines Wohngebiet; Nutzungsuntersagung; …
Nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1995 - 4 B 137.95 - (ZfBR 1995, 331) stellt auch die sogenannte Wohnungsprostitution eine - regelmäßig störende - gewerbliche Nutzung dar (so auch OLG Celle, Beschl. v. 08.04.1986, NJW 1987, 1563).